Kostenübernahme

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Jeder von uns, egal ob jung oder alt, kann vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftig werden.
Durch die ambulante Pflege, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung in ihrer vertrauten Umgebung.
Diese Pflege und Betreuung kann durch den ambulanten Pflegedienst, durch pflegende Angehörige oder durch die Zusammenarbeit beider erfolgen.
Aufgrund der Beitragszahlung in die Pflegeversicherung erwirbt jeder gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch, auf Hilfe bei eintretender Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die erbrachten Leistungen welche sich anhand des jeweiligen Pflegegrads berechnen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.